Wartung von RWA-Anlagen

Nur mit einer funktionsfähigen RWA-Anlage können definierte Schutzziele der Entrauchung im Brandfall erreicht werden. Regelmäßige Wartungen und Instandhaltungen der RWA-Anlagen sind also unverzichtbar, um Menschen, Gebäude und Sachwerte zu schützen – und deshalb auch gesetzlich vorgeschrieben.

Einmal jährlich ist Pflicht!

Die Wartung und Instandhaltung muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Verantwortlich dafür ist der Betreiber. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, zieht das bei Sach- und Personenschäden zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

Außerdem droht ein Verlust des Versicherungsschutzes, wenn gegen §7 der Allgemeinen Bedingungen für Feuerversicherungen verstoßen wird.

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Prüfung und Wartung alle Anlagenkomponenten

Bei der Wartung und Instandhaltung werden alle Anlagenkomponenten gemäß den Vorgaben des Herstellers überprüft, gepflegt und wenn nötig wieder instand gesetzt. Dazu gehören u. a.

  • Fensterflügel, Lichtkuppeln, Lamellen
  • Beschläge, Antriebe
  • Übertragungsleitungen, Energieversorgung
  • Bedien-, Auslöse- und Steuereinrichtungen.

Welche Maßnahmen gehören zur RWA-Instandhaltung?

Technische Komponenten sind – auch durch Umwelteinflüsse und Alterungsprozesse ihrer Materialien – immer einem Verschleiß ausgesetzt. Folgende Maßnahmen sollen die Funktionsbereitschaft der Anlage im Ernstfall sicherstellen:

  • Prüfung auf bauliche Veränderungen
  • Sichtkontrolle auf Befestigung, Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung
  • Überprüfung der Betriebs- und Störungsanzeigen
  • Funktionserhaltende Reinigung und ggf. Schmierung
  • Prüfung aller elektrischen, pneumatischen und mechanischen Funktionen
  • Dichtigkeits-/Gewichtsprüfung der Druckbehälter
  • Kontrolle und ggf. Auswechslung von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer, z. B. Akku oder Rauchmelder
  • Prüfung des Notbetriebs
  • Auslösung der RWA-Anlage
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Dokumentation der Instandhaltung

Zum Abschluss der Instandhaltung werden alle durchgeführten Maßnahmen und Prüfergebnisse in einem Protokoll, besser noch in einem Wartungsbuch, dokumentiert. Für eine behördliche Prüfung oder im Schadensfall sollten zusätzlich auch alle für den Betrieb der Anlage relevanten Dokumente vorhanden sein: z. B. Bestandszeichnungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sowie Kontroll- und Ersatzteillisten.

Auswahl der Wartungsfirma

Die mit der Wartung und Instandhaltung beauftragte Fachfirma sollte umfassende Qualitätskriterien erfüllen, die sie auf Verlangen, z. B. von einer Bauaufsichtsbehörde, nachweisen muss:

 

  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Nachweis einer verantwortlichen Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 für elektrische Anlagen
  • Verfügbarkeit der erforderlichen Werkzeuge und von Original- oder anerkannten Austausch- und Zubehörteilen
  • Lieferzusage des RWA-Herstellers für Ersatzteile
  • Wartung nach anlagenspezifischen Prüfplänen
  • Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001
  • Autorisierung durch RWA-Anlagenhersteller
  • Ausreichende Haftpflichtversicherung im Versagensfall der RWA-Anlage

Wartungsvertrag abschließen!

Der VFE empfiehlt, aus Versicherungsschutz- und Haftungsgründen einen Wartungs- und Instandsetzungsvertrag abzuschließen. Darin wird unter u. a. vereinbart, wann und wie oft eine Wartung erfolgt und welche Leistungen dabei im Einzelnen von der Fachfirma zu erbringen sind. Der Betreiber braucht sich nach Abschluss eines solchen Vertrages nicht weiter um den ordnungsgemäßen Zustand seiner Anlage kümmern. Das übernimmt sein Servicepartner.

 

Einen kompakten Überblick zu allen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen bietet unser 4-Seiter „RWAspezial", den Sie hier kostenlos downloaden können.