Entrauchung: Arten von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauchableitung, Rauchabzug und NRWG sind Maßnahmen zur Entrauchung, die unterschiedliche Schutzziele verfolgen. Sie erfordern daher auch verschiedene Lösungen in puncto Technik und Funktionssicherheit – inklusive der dafür notwendigen Prüfungs- und Eignungsnachweise.

Rauchableitung

Gemäß Musterbauordnung (MBO) dienen die darin festgeschriebenen „Öffnungen zur Rauchableitung (RA)“ zur Ableitung des Brandrauchs aus dem Gebäude – während oder nach den Löscharbeiten der Feuerwehr. Das können z. B. dachintegrierte lüftbare Tageslichtsysteme wie Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Fenstersysteme in der Fassade sein. Diese vorhandenen Gebäudeöffnungen werden im Brandfall kraftbetätigt geöffnet, um den nach der jeweiligen Sonderbauverordnung geforderten Querschnitt sicherzustellen. Das Installieren einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA), einer natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA) oder eines natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräts (NRWG) ist also nicht gefordert. Rauchableitungen müssen daher baurechtlich weder raucharme Schichten noch eine thermische Entlastung der Gebäudestruktur sicherstellen. Defacto ist das trotzdem der Fall. Jede Öffnung entlastet die thermische Beanspruchung im Brandfall und erleichtert den Löschangriff. Das bauordnungsrechtliche Schutzziel besteht in der Unterstützung der Feuerwehren bei Löschangriff und Rettungsmaßnahmen.

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Rauchabzug

Ein Rauchabzug übernimmt im Brandfall die aktive dynamische Entrauchung und den Wärmeabzug und gewährleistet damit eine stabile raucharme Schicht in Bodennähe. Eine Nutzung der Flucht- und Rettungswege ist so gesichert. Die erreichbaren Schutzziele: Unterstützung bei der Selbst- und Fremdrettung sowie bei den Feuerwehrlöscharbeiten plus Sachwertschutz durch Eindämmung der Rauchausbreitung.

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (Teil der Rauchabzugsanlage)

NRWG's sind Teil einer Rauchabzugsanlage und werden in der Fassade und im Dach installiert. Sie leiten bei einem Brand Rauch und heiße Rauchgase aus dem Gebäude ab und schaffen eine raucharme Schicht in Flucht- und Rettungswegen. Gemäß der europäischen Norm DIN EN 12101-2 muss ein NRWG als Bauprodukt grundsätzlich aus den folgenden Komponenten bestehen:


Fassaden-Fenstersysteme

• Öffnungsmechanismus: elektrischer oder pneumatischer Antrieb mit Konsolen; ggf. mit zugehörigem Beschlagsystem

• Fenstersystem: Blend- und Flügelrahmen

• Flügelausfachung: Füllmaterial, wie z. B. Verglasung mit Glasleisten und Dichtung

• Fensterbeschläge

 

Lichtkuppeln (LK)/Lichtbänder (LB)

• Öffnungsmechanik: elektromotorischer oder pneumatischer Antrieb mit Konsolen

• LK/LB-Profil-System und Sockel (Aufsetzkranz/Zarge)

• LK/LB-Ausfachung: Verglasung und Dichtungen

 

NRWG's müssen in Deutschland immer dann zwingend eingesetzt werden, wenn bauordnungsrechtlich ein „natürlicher Rauchabzug“ gefordert ist. „Natürlich“ bezieht sich auf RWA-Anlagen, die ohne zusätzlichen mechanischen Ventilator funktionieren.

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In puncto Prüfung und Klassifizierung müssen NRWG's gemäß DIN EN 12101-2 folgende Anforderungen erfüllen:

  • Bestimmung der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche
  • Zuverlässigkeitsprüfung
  • Funktionsprüfung unter Last
  • Funktionsprüfung bei niedriger Umgebungstemperatur
  • Standsicherheitsprüfung bei Windbelastung
  • Wärmebeständigkeitsprüfung
  • Brennbarkeitsprüfung der Materialien

 

Die Mindestanforderungen für diese Leistungsklassen sind in der DIN 18232-9 definiert.