Rauchabzug in Treppenräumen

Treppenräume sind entscheidende Flucht- und Rettungswege im Brandfall. Die Rauchfreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben, um im Ernstfall sichere Evakuierungen zu ermöglichen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen spielen dabei eine zentrale Rolle im vorbeugenden Brandschutz.

Rauchfreier Treppenraum – Lebenswichtiger Schutz und gesetzliche Pflicht

Der Rauchabzug in Treppenräumen ist ein essenzieller Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Er stellt sicher, dass Rauch im Brandfall kontrolliert abgeführt wird, damit Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben. Ohne eine funktionierende Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) kann sich Rauch schnell im gesamten Treppenraum ausbreiten, was die Evakuierung und den Einsatz der Rettungskräfte erheblich erschwert. Um eine effektive Rauchableitung zu gewährleisten, müssen RWA-Anlagen sorgfältig geplant, fachgerecht installiert und den geltenden baurechtlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden.

Rechtliche Grundlagen und baurechtliche Einordnung

3. Der Gesetzgeber 

  • BauBG, MBO, LBO 
  • Verordnungen und Verwaltungsvorschriften 
  • Richtlinien –> Technische Baubestimmungen 
  • Bauproduktenverordnung 
  • (M)VV-TB TEIL TGA 

2. DiBT 

  • Bauartzulassung 

1. Normenwerk 

  • DIN-Normen. Anerkannte Regeln der Technik 
  • DIN EN-Normen
  • DIN ISO-Normen 
  • ISO-Normen
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Gesetzliche Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz

In Deutschland regeln zahlreiche Vorschriften den Brandschutz, einschließlich der Anforderungen an RWA-Anlagen. 

 

Diese gesetzlichen Bestimmungen legen vor allem die allgemeinen Anforderungen an den Rauch- und Wärmeabzug fest, jedoch keine detaillierten technischen Vorgaben für die verwendeten Systeme und Komponenten. 

 

Zudem sind die Anforderungen nicht bundesweit einheitlich. Daher sollte die Planung und Umsetzung einer RWA-Anlage stets durch qualifizierte Facherrichter erfolgen.

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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Betreiber in der Verantwortung!

Die Betreiber von Gebäuden sind gesetzlich verpflichtet, den störungsfreien Betrieb von RWA-Anlagen sicherzustellen. Um die ordnungsgemäße Funktion im Brandfall zu garantieren, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

1. Fachgerechte Installation und Inbetriebnahme:
Montage, Übergabe und Funktionsprüfungen sollten ausschließlich vom Hersteller oder einer qualifizierten Fachfirma durchgeführt werden.

 

2. Regelmäßige Kontrollen:
Der Betreiber muss die Anlage in der Regel alle 6 Monate kontrollieren.

 

3. Wartung durch Fachfirma:
Eine professionelle Wartung ist mindestens einmal jährlich notwendig.

Erfahren Sie mehr in unserer Präsentation!

In unserer Präsentation haben wir viele weiteren relevanten Aspekte rund um das Thema Treppenhausentrauchung zusammengefasst:

 

·       Rechtliche Grundlagen und baurechtliche Einordnung

 

·       Pflichten des Betreibers

 

·       Rauchfreier Treppenraum: Theorie im Baurecht vs. Praxis im Brandfall

 

·       Kriterien für eine fachgerechte Ausführung

 

·       Kompetenz zählt: Warum Sie auf qualifizierte Hersteller und Errichter setzen sollen

 

·       Berechnung und Ermittlung der notwendigen Rauchabzugsfläche

 

·       RWA-Lösungen zur Rauchableitung und Steuerung

 

Hier geht’s zum Download.