Rauchabzug in Treppenräumen
Treppenräume sind entscheidende Flucht- und Rettungswege im Brandfall. Die Rauchfreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben, um im Ernstfall sichere Evakuierungen zu ermöglichen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen spielen dabei eine zentrale Rolle im vorbeugenden Brandschutz.
Rauchfreier Treppenraum – Lebenswichtiger Schutz und gesetzliche Pflicht
Der Rauchabzug in Treppenräumen ist ein essenzieller Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Er stellt sicher, dass Rauch im Brandfall kontrolliert abgeführt wird, damit Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben. Ohne eine funktionierende Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) kann sich Rauch schnell im gesamten Treppenraum ausbreiten, was die Evakuierung und den Einsatz der Rettungskräfte erheblich erschwert. Um eine effektive Rauchableitung zu gewährleisten, müssen RWA-Anlagen sorgfältig geplant, fachgerecht installiert und den geltenden baurechtlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden.
Rechtliche Grundlagen und baurechtliche Einordnung
3. Der Gesetzgeber
- BauBG, MBO, LBO
- Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
- Richtlinien –> Technische Baubestimmungen
- Bauproduktenverordnung
- (M)VV-TB TEIL TGA
2. DiBT
- Bauartzulassung
1. Normenwerk
- DIN-Normen. Anerkannte Regeln der Technik
- DIN EN-Normen
- DIN ISO-Normen
- ISO-Normen

Gesetzliche Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz
In Deutschland regeln zahlreiche Vorschriften den Brandschutz, einschließlich der Anforderungen an RWA-Anlagen.
Diese gesetzlichen Bestimmungen legen vor allem die allgemeinen Anforderungen an den Rauch- und Wärmeabzug fest, jedoch keine detaillierten technischen Vorgaben für die verwendeten Systeme und Komponenten.
Zudem sind die Anforderungen nicht bundesweit einheitlich. Daher sollte die Planung und Umsetzung einer RWA-Anlage stets durch qualifizierte Facherrichter erfolgen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Betreiber in der Verantwortung!
Die Betreiber von Gebäuden sind gesetzlich verpflichtet, den störungsfreien Betrieb von RWA-Anlagen sicherzustellen. Um die ordnungsgemäße Funktion im Brandfall zu garantieren, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
1. Fachgerechte Installation und Inbetriebnahme:
Montage, Übergabe und Funktionsprüfungen sollten ausschließlich vom Hersteller oder einer qualifizierten Fachfirma durchgeführt werden.
2. Regelmäßige Kontrollen:
Der Betreiber muss die Anlage in der Regel alle 6 Monate kontrollieren.
3. Wartung durch Fachfirma:
Eine professionelle Wartung ist mindestens einmal jährlich notwendig.
Erfahren Sie mehr in unserer Präsentation!
In unserer Präsentation haben wir viele weiteren relevanten Aspekte rund um das Thema Treppenhausentrauchung zusammengefasst:
· Rechtliche Grundlagen und baurechtliche Einordnung
· Pflichten des Betreibers
· Rauchfreier Treppenraum: Theorie im Baurecht vs. Praxis im Brandfall
· Kriterien für eine fachgerechte Ausführung
· Kompetenz zählt: Warum Sie auf qualifizierte Hersteller und Errichter setzen sollen
· Berechnung und Ermittlung der notwendigen Rauchabzugsfläche
· RWA-Lösungen zur Rauchableitung und Steuerung
Hier geht’s zum Download.