Schutzziele

Die Entstehung von Schadensfeuern kann nie völlig ausgeschlossen werden. Der dabei entstehende Brandrauch stellt für alle an einem Brand Beteiligten das größte Problem dar. Bei der Planung von Brandschutzkonzepten nehmen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) deshalb eine zentrale Rolle ein. Und die dafür nötigen Bausteine fallen für den privaten Wohnbau anders aus als für beispielsweise Sonderbauten wie öffentliche Gebäude, Bürohochhäuser, Industriebauten oder Einkaufs-, Sport- und Freizeitzentren sowie Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime.

Schutzziele sind immer objektspezifisch

Standardisierte Lösungen sind daher kaum möglich – trotz der Vielzahl von Normen, Richtlinien und Verordnungen sowie Auflagen der Versicherer, die einen normierten Rahmen geben. Also ist eine objektspezifische Planung, Auslegung und Konfiguration der Anlagen erforderlich: abgestimmt auf Größe, Art und Nutzung des Gebäudes und den dafür definierten Schutzzielen.

 

Generell können drei unterschiedliche Schutzziele als Mindestanforderung an ein Gebäude durch anlagentechnische Maßnahmen erreicht und sichergestellt werden.

Personenschutz

Das höchste Schutzziel ist der Personenschutz durch gezielte Ableitung des toxischen und korrosiven Brandrauchs insbesondere aus Flucht- und Rettungswegen. Das gewährleistet eine bestmögliche Selbst- und Fremdrettung von Personen. Auch einer Ausbreitung des Feuers auf andere Gebäudeabschnitte oder benachbarte Bauten wird so vorgebeugt.

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Umweltschutz und Tierschutz

Ziel ist es, durch qualifizierte Löschangriffe den Löschmitteleinsatz zu minimieren und damit verbundene Löschschäden für Umwelt und Tiere zu reduzieren.

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Sachwertschutz

Hier steht die thermische Entlastung der Gebäudekonstruktion sowie die Reduzierung der Hitzebelastung und Rauchausbreitung im Fokus. Das unterstützt den Löschangriff der Feuerwehr und dient dem Gebäudeerhalt sowie dem Schutz von Inventar und Anlagen.

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Fazit

Je nach Schutzziel wird die Bemessung einer RWA-Anlage – auch unter Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wie der DIN 18232-2 – unterschiedlich ausfallen. Dabei muss die Anlage z. B. bei RWA-Anlagen nach DIN 18232-2 immer eine raucharme Schicht in Bodennähe gewährleisten und den geschützten Brandabschnitt während des Brandes weitgehend rauchfrei halten und Wärme abführen.

 

Die Mitglieder des VFE verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung, Herstellung, Projektierung und Realisierung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Mit dieser Expertise unterstützen sie Architekten, Planer, Bauherren und ausführende Fachbetriebe in allen Fragen rund um das Thema RWA-Anlagen und Schutzziele.